HAUSORDNUNG 2024
1. Bedingungen für die Zulassung :
Um in unserem FKK-Ferienzentrum aufgenommen und sich einzurichten, muss man von der Verwaltung autorisiert worden sein. Die Verwaltung stellt dem Kunden die entsprechende Mietunterkunft und Ausrüstung zur Verfügung. Darüber hinaus verpflichtet sie sich, die Hausordnung durchzusetzen und eine allgemeine Aufsichtspflicht zu übernehmen. Es sei daran erinnert, dass das Tragen eines Armbands für jeden Urlauber obligatorisch ist. Das Verweilen im Zentrum setzt die Mitgliedschaft in einem FKK-Verein voraus. Jede FKK-Lizenz (FFN / FNI / FKK) wird akzepftert. Der Mieter wird auf dem Gelände unter der Bedingung des Respekts für die FKK-Ethik, gutes Benehmen, Respekt vor anderen und der Pflicht zur Nacktheit, wenn das Weter es zulässt, akzeftert. Aber Nacktheit ist kein Exhibiftonismus, und jegliches Verhalten, das den guten Siten zuwiderläuft, wird sofort mit einem Ausschluss bestraft. Zuwiderhandelnde werden im Zentrum nicht mehr akzepftert. Gemäß der Hausordnung und um die jüngeren Gäste nicht zu stören, erinnern wir daran, dass das Tragen von exzessiven und extravaganten Piercings und/oder Schmuck im Genitalbereich verboten ist. Wir biten Sie, sie zu enfternen oder mit einem Pareo oder einem Handtuch zu bedecken.
2. Polizeiförmlichkeiten :
Jede Person, die mindestens eine Nacht bleiben wird, muss sich zuvor mit einem Personalausweis am Empfang melden. Jeder ausländische Gast ist verpflichtet, ein individuelles Polizeiformular auszufüllen (Arftkel R.611-35 des Gesetzes über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern). Dieses Formular muss insbesondere folgende Informaftonen enthalten:
1° Name und Vorname;
2° Geburtsdatum und -ort;
3° Staatsangehörigkeit;
4° Wohnort. Kinder unter 15 Jahren können auf dem Formular eines Elternteils aufgeführt werden;
5° Handynummer und E-Mail-Adresse;
6° Ankunftsdatum im Zentrum und geplantes Abreisedatum.
Die Auftewahrungsdauer des Polizeiformulars beträgt 6 Monate.
3. Einrichtung :
Die Unterkünfre im Freien und das entsprechende Material müssen gemäß den vom Empfang erteilten Anweisungen an dem angegebenen Standort installiert werden. Kein Zaun oder Drahtzaun ist erlaubt. Es wird empfohlen, Sträucher oder Pflanzen um den Standort zu pflanzen. Die Zugangswege zu den Stellplätzen müssen frei bleiben, um Winterarbeiten zu ermöglichen. Die Markisen müssen am Ende des Aufenthalts abgebaut werden, und Kunden, die dies nicht tun, tragen die Verantwortung für herabfallende Äste.
4. Empfang - Funktonsweise der Dienstleistungen :
• Das FKK-Ferienzentrum René Oltra ist von 7:00 bis 24:00 Uhr geöffnet.
• Die Rezepption ist vom 15. März bis 14. Juni und vom 16. September bis 15. Oktober von 9:00 bis 17:45 Uhr geöffnet. In der Hochsaison, vom 15. Juni bis 15. September, ist die Rezeption von 9:00 bis 19:45 Uhr geöffnet.
• Zwei Selbstbedienungswäschereien sind von 7:00 bis 24:00 Uhr geöffnet.
• Geldautomat rund um die Uhr.
Unsere Empfangsmitarbeiter stehen Ihnen für Auskünfte oder Beschwerden zur Verfügung.
5. Aushang :
Die vorliegende Hausordnung wird am Eingang des Campingplatzes und im Empfangsbüro ausgehängt. Sie wird jedem Gast auf Anfrage ausgehändigt.
Bei klassifizierten Campingplätzen werden die Kategorie der Klassifizierung mit dem Vermerk Tourismus oder Freizeit und die Anzahl der Stellplätze Tourismus oder Freizeit angezeigt.
Die Preise für die verschiedenen Leistungen werden den Kunden gemäß den durch Erlass des für Verbraucherfragen zuständigen Ministers festgelegten Bedingungen mitgeteilt und sind an der Rezepption einsehbar.
6. Die Gebühren :
Anwendbar gemäß der gültigen Preisliste und je nach Anzahl der auf dem Platz verbrachten Nächte. Sie werden bei der Ankunft im Empfangsbüro bezahlt oder im Voraus über das Internet.
7. Zugang zum Naturistenzentrum René Oltra :
– Freizeitverträge: Nach Zahlung der ersten beiden Raten am 15. November und 20. Januar oder für die Raten, die von November bis Juli in Raten bezahlt werden, wird Ihnen der Zugang bis zum 2. Mai gewährt. Bei Zahlung des Restbetrags der Miete, Zahlung der FKK-Lizenzen und Vorlage der Wohnwagen-/Mobilheimve rsicherung wird der Zugang bis zum 15. Oktober freigegeben.
– Übernachtungsvermietungen: Die Kunden müssen bei ihrer Ankunft die Anmeldeformalitäten erledigen. Bei der Anmeldung müssen die Kunden den Fahrzeugschein ihres Fahrzeugs vorlegen, der Zugang wird für die Dauer ihres Aufenthalts genehmigt. Jedes zugelassene Fahrzeug muss angemeldet und registriert werden. Gäste, die nach Geschäftsschluss ankommen, können sich einrichten, und zwar bis Miternacht.
– Das Naturistenzentrum René Oltra ist ein Privatbesitz: Sie erhalten am Tag Ihrer Ankunft ein Armband, dessen Ersatz Ihnen in Rechnung gestellt wird. Wir erinnern Sie daran, dass das Tragen des Armbands im Naturistenzentrum René Oltra obligatorisch ist und dass Sie es bei den Kontrollen durch die Aufsichtspersonen des Naturistenzentrums René Oltra Tag und Nacht vorzeigen und Ihre Identität, Name und/oder Platznummer angeben müssen, um die Ein- und Ausgänge zu Fuß passieren zu können. Besucher werden unter der Verantwortung der Mieter, die sie empfangen, zugelassen. Die Besucherzahl ist auf maximal 4 erwachsene Naturisten beschränkt. Besucher, die eingeladen werden, müssen sich der Einführung in den Naturismus unterziehen. Besucher, die sich nicht an die Ethik des Naturismus halten, werden nicht mehr in unserer Einrichtung akzeptiert. Nach 22 Uhr werden keine Besucher mehr zugelassen. "Tagesbesucher" werden auf dem Stellplatz des Mieters zugelassen, sofern dieser sie an der Schranke abholt. Sie müssen ihr Fahrzeug auf dem öffentlichen Außenparkplatz parken und sich an der Schranke des Naturistenzentrums René Oltra in das Besucherregister eintragen. Ihnen wird ein Armband ausgehändigt, das sie bei der Abreise zurückgeben müssen. Alle Besucher müssen unsere Einrichtung vor 1 Uhr morgens verlassen haben. Besucher, die sich auf dem Stellplatz aufhalten, müssen den gültigen Tarif bezahlen. Der Inhaber des Stellplatzes trägt die Kosten für den Aufenthalt des Besuchers, wenn dieser nicht bezahlt.
– Jegliche kommerzielle oder werbliche Aktivität ist strengstens untersagt, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Genehmigung der Direktion vor.
– Der Strand ist per Gemeindeerlass vom Chenal de Port Ambonne bis zur Grenze des Sun Beach FKK-Strand. Im Sommer wird eine Überwachung für die Ruhe der Naturisten auf den Dünen und in der Nähe des Strandes gegenüber unserem Zentrum eingerichtet. Das dahinter liegende Gelände ist ein Naturschutzgebiet und durch einen Präfekturerlass vom 30. Dezember 1996 für Spaziergänger verboten.
8. Respekt vor der Ethik des Naturismus, der Nacktheit und der Umwelt. :
Sie befinden sich in einem FKK-Zentrum und aus diesem Grund bestehen wir auf der Einhaltung der Werte und Pflichten des Naturismus. Es wird eine regelmäßige Kontrolle durchgeführt, um die Nacktheit sowie die Erhaltung der Umwelt zu respektieren. Mieter, die sich nicht an diese Regeln halten, werden nicht mehr in unserer Einrichtung akzeptiert:
– 1. Kontrolle: Mündliche Erinnerung an die FKK- und Umweltethik (Aushändigung eines Coupons, Vermerk im Register mit Platznummer und/oder Name des Kunden).
– 2. Kontrolle: Vorladung bei der Direktion und Mahnung, die persönlich gegen Unterschrift ausgehändigt wird.
– 3. Kontrolle: Schreiben, in dem Ihr Vertrag nicht verlängert wird. Wir zählen darauf, dass Sie als Eltern oder Großeltern, die Jugendliche begleiten, diese dazu anhalten, sich an den Naturismus (nur Badehosen, Boxershorts oder Monokinis werden ausnahmsweise "toleriert") und den Respekt vor der Natur zu halten. Jedes provokative Verhalten eines Besuchers gegenüber anderen Naturisten wird mit dem Ausschluss von unserer Einrichtung bestraft.
9. Lärm - Ruhe :
Die Nutzer werden dringend gebeten, die Ruhe und Erholung der Urlauber auch tagsüber zu respektieren. Übermäßiger Lärm ist verboten. Abends nach 22 Uhr ist es ratsam, leise zu sein. In Ausnahmefällen wird eine Toleranz bis Miternacht gewährt. Von Miternacht bis 7 Uhr muss absolute Ruhe herrschen.
10. Fahrzeuge :
Der Fahrzeugverkehr ist verboten zwischen 24 Uhr und 7 Uhr, außer bei einem schweren Unfall. In diesem Fall sollten Sie den Wächter der Schranke unter der Nummer 04 67 01 06 37 informieren. Ein Shutle-Golfete bringt die Gäste während der Hochsaison von Miternacht bis 5 Uhr zurück. Elektrische Golfets dürfen zwischen Miternacht und 7 Uhr ausnahmsweise und in aller Diskretion fahren. Die Nichtbeachtung dieser Anweisung führt zu einer vorübergehenden Sperre von einer Woche oder mehr für die Einfahrt des Fahrzeugs.
11. Tiere :
Aus Sicherheitsgründen werden Hunde der 1. und 2. Kategorie nicht mehr akzeptiert (Tosa, Staffordshire Terrier, American Staff, Pitbull, Mastiff, Rottweiller). Die Besitzer müssen Tüten mitbringen, um die Hinterlassenschaften außerhalb der reservierten Bereiche aufzufangen, und mit Wasser besprühen, um den Uringeruch zu vermeiden. Hunde müssen zwingend an der Leine geführt werden. Sie dürfen niemals allein gelassen werden, auch nicht eingesperrt. Ihre Besitzer sind zivilrechtlich haftbar. Der aktuelle Impfausweis muss vorgelegt werden.
12. Sicherheit bei Bränden :
Offene Feuer (Holz, Kohle...) sind strengstens verboten. Kocher müssen in gutem Betriebszustand gehalten werden. Auf dem Agora-Platz befindet sich ein gemauerter Grill. Er steht allen Gästen des Naturistenzentrums René Oltra zur Verfügung.
– Im Falle eines Brandes:
Benachrichtigen Sie sofort die Direktion (Sicherheitsdienst :24h/24h, 7T/7 unter 04 67 01 06 37).
Feuerlöscher können im Bedarfsfall benutzt werden. Ein Erste-Hilfe-Kasten für den Notfall befindet sich an der Rezeption sowie im Aufsichtsposten des Wasserparks. Beachten Sie im Falle einer Evakuierung den Evakuierungsplan des Etablissements. Alarm auslösen, Nachbarn warnen
13.Wachsamkeit / Diebstahl - Überfall :
Benachrichtigen Sie sofort die Direktion (den Sicherheitsdienst (24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche) unter 04 67 01 06 37.
Jeder Gast, der bei einem Diebstahl ertappt wird oder andere Gäste angreift oder deren Sicherheit beeinträchtigt, wird des Hauses verwiesen, wobei gegebenenfalls die Ordnungskräfte hinzugezogen werden.
Die Direktion wird sich nach besten Kräften bemühen, ihre allgemeine Pflicht zur Überwachung des Campingplatzes zu erfüllen. Diese Pflicht wird insbesondere durch die Tat eines Driten im Falle eines Diebstahls auf dem Gelände der Einrichtung während des Aufenthalts eingeschränkt.
Die Direktion haftet nur für Gegenstände, die im Büro hinterlegt sind (individuelle Schließfächer oder Zweitschlüssel). Obwohl Aufsichtspersonal rund um die Uhr kontrolliert, werden die Gäste gebeten, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um ihre Ausrüstung zu schützen (Diebstahlsicherung, ...). Gewaltätige oder störende Spiele sind nicht erlaubt.
14. Strom - Wasser :
Der bereitgestellte Strom beträgt 220 Volt auf allen ausgestateten Stellplätzen. Der Mieter darf nur eine einzige Steckdose mit 6 Ampere für Wohnwagen und 10 Ampere für Mobilheime nutzen. Der Mieter "Contrat loisir" hat die Möglichkeit, gegen eine jährliche Pauschale zum geltenden Tarif eine zusätzliche Amperezahl zu erhalten. Hinweis: Nach Feststellung einer unerlaubten Änderung der Amperezahl auf einem Stellplatz muss der Mieter die oben genannte Gebühr entrichten. Unsere elektrische Anlage wird vom Eidgenössischen Kontrollamt kontrolliert. Der Mieter verpflichtet sich, die Anlage zu respektieren und bei längerer Abwesenheit den Stecker zu ziehen. Sie werden gebeten, Ihre Klimaanlagen und Beleuchtungen bei Abwesenheit auszuschalten. Das Wasser ist trinkbar und wird von zugelassenen staatlichen Stellen kontrolliert. Das Reinigen von Fahrzeugen ist verboten. Es wird darum gebeten, sparsam mit Wasser umzugehen und Verschwendung zu vermeiden; Wasser und Strom sind kostbare Energien.
Swimmingpools und Whirlpools sind in der Einrichtung nicht gestatet. Die intensive Nutzung von Wasser und Energie für Swimmingpools und Whirlpools ist möglicherweise nicht mit den Zielen des Campingplatzes in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit vereinbar. Pools und Whirlpools können ein Sicherheitsrisiko darstellen, insbesondere wenn sie nicht ordnungsgemäß installiert oder nicht ständig beaufsichtigt werden. Dies schließt die Gefahr des Ertrinkens, Ausrutschens und Stürzens ein.
15. Verkehr und Parken von Fahrzeugen:
Auf dem Gelände des Zentrums gilt eine strikte Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/Stunde; bei Nichteinhaltung dieser Regelung sowie bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung wird die Erlaubnis des Fahrzeugs, in das Zentrum einzufahren, ausgesetzt.
Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge!
Zu Ihrer Sicherheit biten wir Sie, die Beschilderung und die Fahrtrichtung zu beachten.
Das Tragen eines zugelassenen Helms (Artikel R-431-1) und die Beleuchtung aller Fahrzeuge, die bei Nacht fahren, sind auf dem Gelände des Naturistenzentrums René Oltra Pflicht. Die Direktion lehnt jede Verantwortung für Unfälle ab, die auf die Nichtbeachtung der Verkehrsregeln zurückzuführen sind. Das Parken von Fahrzeugen (einschließlich Zweirädern) auf nicht besetzten Stellplätzen ist strengstens untersagt. Sie dürfen weder den Verkehr noch die Einrichtung von Neuankömmlingen behindern (die Besetzung wird finanziell sanktioniert und nach einer ersten Verwarnung zum Tagestarif in Rechnung gestellt).
Sie verfügen über einen Stellplatz, der Ihnen persönlich gewidmet ist und der ohne Zustimmung der Direktion nicht abgetreten werden kann.
16. Benehmen und Respekt für die Einrichtungen:
Jeder Mieter ist verpflichtet, seinen Stellplatz in Ordnung zu halten und ihn bei der Abreise sauber zu hinterlassen. Hausmüll muss in Müllsäcken in den Containern entsorgt werden. Glas- und Plastikflaschen sind in den dafür aufgestellten Containern zu entsorgen. Pflanzen und Sperrmüll müssen zwingend auf dem Wertstoffhof in der Nähe der Allée Olivier (Zugang Bagnas) gelagert werden, der über ein Videotelefonsystem oder während der Öffnungszeiten zugänglich ist.
Es ist verboten, verschmutztes oder abgenutztes Wasser auf den Boden oder in die Rinnsteine zu schüten, sondern in die Sanitäranlagen, die über einen dafür vorgesehenen Behälter verfügen. Anpflanzungen und Blumendekorationen müssen respektiert werden. Es ist nicht erlaubt, den Stellplatz mit persönlichen Miteln abzugrenzen. Es ist verboten, Nägel in Bäume zu schlagen oder Äste abzuschneiden. Das Beschneiden oder Fällen von Bäumen ist strengstens untersagt. Bei der Verschönerung oder Dekoration Ihrer Anlage oder Ihres Stellplatzes müssen Sie die Umwelt respektieren und mit der Natur des Campingplatzes in Einklang stehen.
17. Fotos:
Die vorliegenden Regeln sollen das Wohlbefinden, die Sicherheit und die Ruhe aller Gäste und Mitglieder des Naturistenzentrums René Oltra gewährleisten. Um die Intimität und den gegenseitigen Respekt zu wahren, ist es strengstens verboten, innerhalb des Zentrums Fotos oder Videos zu machen.
18. Versicherungen-Haftungen:
Es ist Aufgabe des Mieters, eine Versicherung abzuschließen von seine Hauptanlage und seine Nebenanlage. Das Naturistenzentrum René Oltra lehnt jede Haftung im Falle von Diebstahl, Feuer, Unweter und bei Vorfällen, die unter die zivilrechtliche Haftung des Mieters fallen, ab.
19. Streitfall/Schlichtung:
Jede Beschwerde über die Nichtkonformität der Leistungen im Vergleich zu den vertraglichen Verpflichtungen muss dem Verwalter des Naturistenzentrums René Oltra innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Aufenthalts schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) mitgeteilt werden. Im Rahmen eines Rechtsstreits mit unserer Einrichtung und wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich nach Ablauf einer Frist von einem Monat nach der schriftlichen Meldung (Einschreiben mit Rückschein) an das Centre de Médiation AME Conso zu wenden. Hierzu müssen Sie online unter www.mediationconso-ame.com eine Akte einreichen oder eine Akte per Post schicken: AME Conso 11 place Dauphine 75001 PARIS. In Rechnung gestellte Aufenthalte werden nicht zurückerstatet. Die Tatsache eines Aufenthalts impliziert die Annahme der Bestimmungen der vorliegenden Verordnung und die Verpflichtung, sich daran zu halten. Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Ausführung des vorliegenden Mietvertrags entstehen können, fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte, die für die Lage des Gebäudes zuständig sind. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich französisches Recht anwendbar.
20. Verstoß gegen die Hausordnung:
Falls ein Bewohner den Aufenthalt der anderen Nutzer stört oder die Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung nicht einhält, kann der Verwalter oder sein Vertreter, wenn er es für notwendig erachtet, den Bewohner mündlich oder schriftlich auffordern, die Störungen zu unterlassen.
Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die Hausordnung und nach schriftlicher Aufforderung durch den Verwalter/die Leitung, die Hausordnung einzuhalten, kann dieser/diese den Vertrag kündigen. Im Falle eines strafrechtlichen Verstoßes kann der Verwalter die Ordnungskräfte hinzuziehen.
Der Präsident, Richard OLTRA INFORMATIK UND FREIHEIT: Gemäß der allgemeinen Datenschutzverordnung vom 25. Mai 2018 achten wir darauf, das höchste Schutzniveau für Ihre persönlichen Daten zu gewährleisten. Ihre Daten werden verwendet, um Ihnen einen qualitativ hochwertigen Service mit einer optimalen Bearbeitung Ihrer Buchungen und einer personalisierten Kommunikation zu gewährleisten. Die Informationen, die Sie uns bei Ihrer Anfrage miteilen, werden nicht an Drite weitergegeben und bleiben vertraulich. Sie werden ausschließlich von den Abteilungen des Naturistenzentrums René Oltra für die Bearbeitung Ihrer Anfrage und die persönliche Kommunikation mit Ihnen verwendet. Gemäß dem französischen Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978 haben Sie ein Recht auf Zugang, Berichyigung und Widerspruch zu den Sie betreffenden persönlichen Daten. Hierzu genügt es, uns per Post einen entsprechenden Antrag zu stellen. Ein Videoüberwachungssystem ist seit dem Sommer 2009 in Betrieb. Es dient der besseren Kontrolle und hat zum Ziel, Ihre Sicherheit zu erhöhen und Ihre Ruhe zu gewährleisten. Das System wurde durch einen Erlass der Präfektur (Nr. 2009-01-1934 vom 27.07.2009) genehmigt und entspricht den gesetzlichen
Bestimmungen.
Nicht vertragliche Fotos, Videos und Pläne