Hausregeln

1. Zulassungs- und Aufenthaltsbedingungen

Um in unserem naturistischen Ferienzentrum aufgenommen zu werden und sich dort niederzulassen, ist eine Genehmigung der Geschäftsführung erforderlich. Die Geschäftsführung stellt dem Kunden Unterkünfte und Einrichtungen zur Verfügung, die der festgelegten Klassifizierung entsprechen. Darüber hinaus verpflichtet sich die Geschäftsführung, die internen Vorschriften durchzusetzen und eine allgemeine Aufsichtspflicht wahrzunehmen.

Das Tragen eines Armbands ist für jeden Gast obligatorisch.
Der Aufenthalt im Zentrum setzt die Einhaltung einer naturistischen Lizenz voraus. Jede naturistische Lizenz (FFN/FNI/FKK) wird akzeptiert.
Die Gäste werden sich auf dem Gelände niederlassen und dabei die naturistischen Prinzipien, ein anständiges Verhalten und die respektvolle Haltung gegenüber anderen einhalten sowie die obligatorische Praxis der Nacktheit befolgen, wenn es das Wetter zulässt. Nacktheit bedeutet jedoch nicht Exhibitionismus; jedes Verhalten, das gegen die guten Sitten verstößt, führt zu einer ersten Abmahnung per Einschreiben mit Rückschein oder einem persönlich überreichten Schreiben gegen Empfangsbestätigung. Ein zweiter Vorfall, der gegen die guten Sitten verstößt, führt zur sofortigen Ausweisung aus der Einrichtung. Täter werden nicht mehr in der Einrichtung akzeptiert, und ihre Verträge werden aus berechtigten Gründen nicht verlängert.

Im Einklang mit den internen Vorschriften und um die jüngeren Gäste nicht zu stören, erinnern wir daran, dass das Tragen von übermäßigen und extravaganten Piercings und/oder Schmuckstücken an den Genitalien verboten ist. Wir bitten darum, diese zu entfernen oder sie mit einem Sarong oder Handtuch zu bedecken.

Der Aufenthalt auf dem Campingplatz setzt die Akzeptanz dieser Vorschriften voraus und verpflichtet zur Einhaltung. Niemand ist berechtigt, seinen Wohnsitz auf dem Gelände anzumelden.

2. Polizeiliche Formalitäten

Jeder, der mindestens eine Nacht bleiben möchte, muss sich zunächst mit einem gültigen Ausweis an der Rezeption melden.
Alle ausländischen Gäste sind verpflichtet, ein individuelles polizeiliches Formular auszufüllen

(Artikel R.611-35 des Gesetzes über den Eintritt und Aufenthalt von Ausländern).

Dieses Formular muss folgende Angaben enthalten:

1. Nachname und Vorname;
2. Geburtsdatum und -ort;
3. Nationalität;
4. Üblicher Wohnsitz. Kinder unter 15 Jahren können im Formular eines ihrer Elternteile aufgeführt werden;
5. Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse;
6. Ankunftsdatum und voraussichtliches Abreisedatum. Das Formular muss 6 Monate lang aufbewahrt werden.

3. Installation

Die Unterkünfte im Freien und die dazugehörige Ausrüstung müssen im vorgesehenen Bereich gemäß den Anweisungen der Rezeption aufgestellt werden. Zäune oder Barrieren sind nicht gestattet. Es wird empfohlen, Sträucher oder Pflanzen rund um den Stellplatz zu pflanzen. Zugangsbereiche müssen frei bleiben, um Wartungsarbeiten im Winter zu ermöglichen. Markisen müssen am Ende des Aufenthalts abgebaut werden. Gäste, die dieser Vorschrift nicht nachkommen, haften für etwaige Schäden, die durch herabfallende Äste entstehen.

4. Rezeption - Servicebetrieb

 Das René Oltra Naturisten-Center ist von 7:00 bis Mitternacht für den Fahrzeugverkehr.
 Die Öffnungszeiten der Rezeption sind wie folgt:
Hoch- und Zwischensaison: 9:00 bis 19:45 Uhr (1.Mai bis 30.September)
Nebensaison: 9:00 bis 17:45 Uhr (15. März bis 30. April und 1.Oktober bis 15.Oktober)

Alle Informationen zu den Dienstleistungen des Zentrums, den Versorgungsmöglichkeiten, den Sporteinrichtungen, den lokalen Sehenswürdigkeiten und anderen nützlichen Adressen sind an der Rezeption erhältlich. Ein System zur Bearbeitung von Beschwerden steht den Gästen zur Verfügung.

Der Campingplatz übernimmt keine Verantwortung für Pakete, die Camper zur Anlieferung auf dem Campingplatz bestellen.

 Zwei Waschsalons sind von 7:00 bis Mitternacht geöffnet.
 Ein 24-Stunden-Geldautomat ist verfügbar.

5. Aushang der Vorschriften

Diese Hausordnung ist am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt. Sie wird jeder Person gleichzeitig mit dem Vertragsangebot übergeben und ist auf speziellen Wunsch erhältlich.

Für klassifizierte Campingplätze werden die Klassifikationskategorie mit der Bezeichnung „Tourismus“ oder „Freizeit“ sowie die Anzahl der Tourismus- oder Freizeitstellplätze an der Rezeption angezeigt. Die Preise der verschiedenen Dienstleistungen werden den Gästen gemäß den vom Minister für Verbraucheranliegen festgelegten Bedingungen zur Verfügung gestellt und können an der Rezeption eingesehen werden.

6. Abreiseverfahren

Gäste werden gebeten, ihren Aufenthalt am Anreisetag zu bezahlen, um zu vermeiden, dass sie am Abreisetag nochmals zur Rezeption zurückkehren müssen. Die Armbänder müssen an der Ausfahrtbarriere abgegeben werden.

7. Gebühren

Die Gebühren gelten gemäß den aktuellen Tarifen, die im Mietvertrag angegeben sind, und basieren auf der Anzahl der Nächte, die auf dem Campingplatz verbracht werden. Sie müssen bei der Ankunft an der Rezeption oder im Voraus online bezahlt werden.

8. Zugang zum Naturisten-Center René Oltra

  „Freizeit“-Verträge: Der Zugang zum Center wird bis zum 2. Mai gewährt, für jeden Gast, der die ersten beiden Raten (am 15. November und 20. Januar) bezahlt hat, oder für Gäste mit monatlichen Zahlungen, die bis Juli alle Zahlungen geleistet haben. Der Zugang zum Naturisten-Center René Oltra wird bis zum 15. Oktober gewährt, sofern der Mietsaldo, die naturistischen Lizenzen und das Versicherungszertifikat für den Wohnwagen oder das Mobile Heim vorgelegt wurden.

 Nachtmiete: Gäste müssen den Registrierungsprozess bei der Ankunft abschließen. Beim Check-in müssen Gäste das Zulassungsdokument ihres Fahrzeugs vorlegen. Der Zugang wird für die Dauer ihres Aufenthalts gewährt. Alle registrierten Fahrzeuge müssen deklariert und erfasst werden. Gäste, die nach den Öffnungszeiten der Rezeption ankommen, dürfen ihre Unterkunft bis Mitternacht beziehen.

  Das Naturisten-Center René Oltra ist Privatbesitz: Ein Armband wird am Ankunftstag ausgehändigt. Jedes Ersatzarmband wird mit 10 Euro pro Einheit berechnet. Das Tragen des Armbands ist im Naturisten-Center René Oltra obligatorisch. Es muss beim Betreten und Verlassen des Geländes sowie bei Kontrollen durch das Sicherheitspersonal jederzeit, sowohl tagsüber als auch nachts, vorgezeigt werden. Alle Gäste müssen auf Anfrage ihren Namen und/oder ihre Stellplatznummer angeben.

Besucher sind nur unter der Verantwortung der Gäste, die sie einladen, erlaubt. Besuche sind auf maximal vier naturistische Erwachsene begrenzt. Besucher müssen den naturistischen Lebensstil einhalten; andernfalls werden sie nicht mehr auf dem Gelände akzeptiert.

 Jegliche kommerzielle oder gewerbliche Tätigkeit ist strengstens untersagt, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung der Geschäftsführung vor.

Durch einen kommunalen Erlass ist der Strand vom Chenal de Port Ambonne bis zur Grenze von Sun Beach als naturistisch ausgewiesen. Während des Sommers wird eine Überwachung für die Sicherheit der Naturisten eingerichtet. Die Dünen sind ein Naturschutzgebiet und gemäß einer Präfekturverordnung vom 30. Dezember 1996 für Fußgänger gesperrt.

9. Besucher

Nach Genehmigung durch die Geschäftsleitung dürfen Besucher unter der Verantwortung des Gastgebers auf den Campingplatz gelangen. Der Gast empfängt seine Besucher an der Rezeption, die sich am Eingang des Campingplatzes befindet. Wenn den Besuchern der Zugang zum Campingplatz gewährt wird, muss entweder der Besucher oder der Gastgeber eine Gebühr gemäß dem aktuellen Tarif zahlen, sofern der Besucher Zugang zu den Dienstleistungen und/oder Einrichtungen des Campingplatzes erhält. Der Gast muss jede Ankunft und Abreise melden. Besucher, die die naturistischen Grundsätze nicht respektieren, werden auf dem Gelände nicht mehr akzeptiert.

Aus Sicherheits- und Organisationsgründen werden keine Besucher nach 22 Uhr akzeptiert. „Tagesbesucher“ dürfen den Stellplatz des Mieters betreten, vorausgesetzt, der Mieter begleitet sie vom Eingangstor. Sie müssen ihre Fahrzeuge auf dem externen öffentlichen Parkplatz abstellen und sich im Besucherbuch am Eingang des René Oltra Naturisten-Centers registrieren. Ein Armband wird bei der Ankunft ausgehändigt und muss bei der Abreise zurückgegeben werden. Alle Besucher müssen das Gelände bis spätestens 1 Uhr verlassen.

In jedem Fall bleibt der Mieter für das Verhalten seiner Besucher verantwortlich und ist verpflichtet, alle vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Besucher, die am Stellplatz bleiben, müssen den geltenden Tarif zahlen. Der Stellplatzinhaber ist dafür verantwortlich, den Aufenthalt des Besuchers zu bezahlen, falls keine Zahlung erfolgt.

Der Manager behält sich das Recht vor, den Zugang zum Campingplatz für bestimmte Personen, auch als "Besucher" bezeichnet, aus legitimen und gut begründeten Gründen zu verweigern, insbesondere wenn die Person in der Vergangenheit Handlungen oder Verhaltensweisen gezeigt hat, die gegen die guten Sitten verstoßen, unabhängig davon, ob dies innerhalb des Geländes oder zu einem beliebigen Zeitpunkt geschehen ist.

Besucherfahrzeuge sind AUF DEM CAMPINGPLATZGELÄNDE STRIKT VERBOTEN.

10. Respekt für Naturisten-Ethische Grundsätze, Nacktheit und die Umwelt

Sie befinden sich in einem Naturisten-Center; die Einhaltung der Werte des Naturismus ist verpflichtend. Es werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der Regeln für Nacktheit und den Umweltschutz sicherzustellen. Mieter, die diese Regeln nicht befolgen, werden in unserer Einrichtung nicht mehr akzeptiert:

 1. Kontrolle: Mündliche Erinnerung an die naturistischen und umweltbewussten Grundsätze (ein Coupon wird ausgehändigt, auf dem die Stellplatznummer und/oder der Name des Mieters im Registrer vermerkt sind).
 2. Kontrolle: Treffen mit der Leitung und formelle Mitteilung, die persönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben wird.
 3. Kontrolle: Ein Schreiben, in dem die Nichtverlängerung Ihres Vertrages mitgeteilt wird.

Wir zählen auf Sie, Eltern oder Großeltern, die Jugendliche begleiten, um sie zu ermutigen, die Grundsätze des Naturismus zu respektieren (nur Badebekleidung, Boxershorts oder Monokinis werden „ausnahmsweise toleriert“) und die Natur zu respektieren. Jedes provokative Verhalten eines Besuchers gegenüber anderen Naturisten führt zur sofortigen Entfernung aus unserer Einrichtung.

11. Buchungsbedingungen

Eine Buchung wird nur mit Zustimmung des Zentrums und nach Erhalt der Anzahlung, des ausgefüllten und unterschriebenen Buchungsvertrags, der vorherigen Information und der Akzeptanz der internen Vorschriften des Campingplatzes wirksam.

Das Zentrum kann eine Buchungsanfrage aufgrund von Verfügbarkeit oder aus anderen legitimen Gründen ablehnen.

Die Buchung eines Stellplatzes oder einer Unterkunft ist strikt persönlich. Die Untervermietung oder Übertragung der Buchung ist strikt untersagt.

12. Lärm - Ruhe

Die Gäste werden gebeten, die Ruhe und den Erholungsbereich der anderen Urlauber zu respektieren, auch tagsüber. Übermäßiger Lärm ist untersagt. Am Abend, nach 22:00 Uhr, wird empfohlen, diskret zu sein. Eine Ausnahme wird gemacht, indem bis Mitternacht Toleranz gewährt wird. Nach Mitternacht muss absolute Ruhe von 00:00 Uhr bis 07:00 Uhr eingehalten werden.

13. Fahrzeuge - Verkehr und Parken

Fahrzeuge dürfen zwischen Mitternacht und 7 Uhr nicht fahren oder den Campingplatz verlassen, außer im Falle eines schwerwiegenden Unfalls. In solchen Fällen wird empfohlen, den Barrierenwächter unter der Nummer +33 (0)4 67 01 06 37 zu benachrichtigen. Ein Shuttle-Golfwagen wird in der Hochsaison von Mitternacht bis 5 Uhr Gäste transportieren. Elektrische Golfwagen dürfen in Ausnahmefällen zwischen Mitternacht und 7 Uhr fahren, müssen dies jedoch diskret tun. Bei Nichteinhaltung dieser Regel wird der Fahrzeugzugang für eine Woche oder länger vorübergehend ausgesetzt.
Innerhalb des René Oltra Naturisten-Centers gilt eine strikte. Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h. Verstöße gegen diese Regel sowie Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung führen zur Aussetzung des Fahrzeugzugangs zum Zentrum.

Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge!

Bitte halten Sie sich aus Sicherheitsgründen an die Beschilderung und die vorgegebenen Verkehrsrichtungen. Das Tragen eines zertifizierten Helms (Artikel R-431-1) und die Verwendung von Scheinwerfern bei Fahrzeugen, die nachts fahren, sind im René Oltra Naturisten-Center Pflicht. Die Verwaltung übernimmt keine Verantwortung für Unfälle, die durch das Nichteinhalten der Verkehrsregeln verursacht werden.

Das Parken von Fahrzeugen (einschließlich Zweirädern) auf unbesetzten Stellplätzen ist strikt untersagt. Fahrzeuge dürfen den Verkehr nicht blockieren oder neue Ankünfte beim Aufstellen behindern. Solche Verstöße führen zu einer finanziellen Strafe, die nach einer ersten Warnung zum Tagespreis berechnet wird.

Ihnen steht ein persönlicher Stellplatz zur Verfügung, der ohne die Zustimmung der Verwaltung nicht übertragen werden kann.

Aus Sicherheitsgründen ist es strikt untersagt, einen e-Scooter auf dem Campingplatz zu benutzen, da die Schotterwege für dieses Transportmittel ungeeignet sind.

14. Tiere

Aus Sicherheitsgründen werden Hunde der 1. und 2. Kategorie nicht mehr akzeptiert (Tosa, Staffordshire Terrier, American Staff, Pitbull, Mastiff, Rottweiler). Die Besitzer müssen Hundekotbeutel mitführen, um nach ihren Tieren außerhalb der ausgewiesenen Bereiche aufzuräumen, und Wasser verwenden, um Uringerüche zu vermeiden. Hunde müssen stets an der Leine geführt werden. Sie dürfen niemals allein gelassen werden, auch nicht, wenn sie eingezäunt sind. Die Besitzer haften zivilrechtlich für ihre Tiere. Ein aktueller Impfpass muss vorgelegt werden.

15. Brandschutz

Offenes Feuer (Holz, Kohle usw.) ist strengstens verboten, ebenso wie Gasgrills. Kochgeräte müssen in einwandfreiem Zustand gehalten werden.

 Im Brandfall: Benachrichtigen Sie sofort die Verwaltung (Sicherheitsdienst rund um die Uhr unter +33 (0)4 67 01 06 37). Feuerlöscher stehen bei Bedarf zur Verfügung. Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich an der Rezeption und am Wachposten in der Nähe des Wasserparks. Im Falle einer Evakuierung ist dem Evakuierungsplan der Einrichtung zu folgen, der Alarm auszulösen und benachbarte Nachbarn zu warnen.

16. Wachsamkeit / Diebstahl - Agression

Benachrichtigen Sie sofort die Verwaltung (Sicherheitsdienst rund um die Uhr unter +33 04 67 01 06 37). Jeder Gast, der beim Diebstahl ertappt wird oder die Sicherheit anderer Gäste angreift oder bedroht, wird des Geländes verwiesen, wobei gegebenenfalls die Polizei eingeschaltet wird.

Die Verwaltung wird sich nach besten Kräften bemühen, ihrer allgemeinen Überwachungspflicht des Campingplatzes nachzukommen. Diese Verantwortung ist jedoch begrenzt, insbesondere in Fällen, die Dritte betreffen, wie z.B. Diebstahl innerhalb der Einrichtung während des Aufenthalts eines Gastes.

Die Verwaltung ist nur für Gegenstände verantwortlich, die an der Rezeption hinterlegt wurden (individuelle Safes oder Ersatzschlüssel). Obwohl das Sicherheitspersonal die Anlage rund um die Uhr überwacht, bleibt der Gast für seine eigene Einrichtung verantwortlich und muss verdächtige Personen der verantwortlichen Person melden. Es wird den Gästen geraten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz ihrer Wertsachen zu treffen (z.B. Diebstahlsicherungen).

17. Spiele

Es dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele organisiert werden. Kinder müssen stets unter der Aufsicht ihrer Eltern stehen.

18. Strom – Wasser

Der bereitgestellte Strom hat an allen ausgestatteten Stellplätzen eine Spannung von 220 Volt. Der Mieter darf nur eine 6-Ampere-Steckdose für Wohnwagen und eine 10-Ampere-Steckdose für Mobilheime nutzen. Mieter mit einem „Freizeitvertrag“ haben die Möglichkeit, gegen eine jährliche Gebühr eine höhere Amperezahl anzufordern, gemäß dem aktuellen Tarif.

Warnung: Wenn unbefugte Änderungen der Stromstärke auf einem Stellplatz festgestellt werden, wird dem Mieter der oben genannte Tarif in Rechnung gestellt. Unsere elektrische Installation wird vom Bundesamt für Kontrollen überwacht, und der Mieter erklärt sich damit einverstanden, die Vorschriften einzuhalten und seine Installation bei längerer Abwesenheit zu trennen. Wir bitten darum, Klimaanlagen und Lichter bei Abwesenheit auszuschalten.

Das Wasser ist trinkbar und wird von den zuständigen staatlichen Behörden überwacht. Das Waschen von Fahrzeugen ist strikt verboten. Wir bitten unsere Gäste, Wasser zu sparen und Verschwendung zu vermeiden; sowohl Wasser als auch Strom sind wertvolle Ressourcen.

Swimmingpools und Whirlpools sind auf dem Gelände nicht gestattet. Der intensive Gebrauch von Wasser und Energie für Pools und Whirlpools könnte mit den Zielen der ökologischen Nachhaltigkeit des Campingplatzes unvereinbar sein. Diese Einrichtungen können auch Sicherheitsrisiken darstellen, insbesondere wenn sie nicht richtig eingerichtet oder ständig überwacht werden, wie etwa das Risiko von Ertrinken, Ausrutschen und Stürzen.

Es ist strengstens verboten, Gegenstände, die nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, auf dem Campingplatz zu waschen (z.B. Wäsche von externen Mietobjekten oder für berufliche Zwecke).

19. Kleidung und Respekt vor den Einrichtungen

Jeder Mieter muss seinen Stellplatz in gutem Zustand halten und diesen bei der Abreise sauber hinterlassen. Haushaltsabfälle sind in Müllsäcken in den dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen. Glas- und Plastikflaschen sollten in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden. Sperrmüll muss zum Recyclingzentrum in Agde gebracht werden, mit einer kostenlosen Zugangskarte (https://portail-usagers.sictom-pezenas-agde.fr). Grüngut, das in einem Sack verpackt ist, kann einmal pro Woche von unseren Diensten abgeholt werden. Das Waschen außerhalb der dafür vorgesehenen Waschbecken ist strikt verboten.

Es ist verboten, verschmutztes oder benutztes Wasser auf dem Boden oder in den Abflüssen zu entsorgen, es sei denn, es handelt sich um die Sanitäreinrichtungen mit entsprechenden Entwässerungssystemen. Pflanzungen und Blumenarrangements müssen respektiert werden. Es ist nicht erlaubt, den Stellplatz mit persönlichen Materialien zu kennzeichnen. Das Einschlagen von Nägeln in Bäume oder das Schneiden von Ästen ist verboten. Das Beschneiden oder Fällen von Bäumen ist strikt untersagt. Jegliche Verschönerung oder Dekoration des Stellplatzes muss die Umwelt respektieren und im Einklang mit dem natürlichen Geist des Campingplatzes stehen. Die Verwaltung behält sich das Recht vor, bestimmte Änderungen zu genehmigen. Jegliche Reparaturen von Schäden an Vegetation, Zäunen, Grundstücken oder Einrichtungen gehen zu Lasten des Verursachers des Schadens.

20. Fotografie - Videos - Überwachungskameras

Zweck dieser Vorschriften ist es, das Wohlbefinden, die Sicherheit und den Frieden aller Mitglieder und Besucher des René Oltra Naturisten-Centers zu gewährleisten. Zum Schutz der Privatsphäre und des gegenseitigen Respekts ist es strikt verboten, Fotos, Videos zu machen oder Überwachungskameras auf dem Gelände des Campingplatzes zu verwenden.

Jede Person, die dieses Verbot missachtet, kann gemäß den geltenden Gesetzen mit Strafen belegt werden. Diese Strafen können disziplinarische Maßnahmen, rechtliche Schritte und Schadenersatzforderungen umfassen. Das René Oltra Naturisten-Center behält sich das Recht vor, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Regel durchzusetzen und die grundlegenden Rechte seiner Mitglieder zu schützen.

21. Videoüberwachung

Hiermit werden Sie darüber informiert, dass Sie auf dem Gelände des CHM René Oltra, gelegen in der 1 Rue des Néréides – 34300 Cap d’Agde, gefilmt werden können.

Dieses Videoüberwachungssystem wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzbuches für Innere Sicherheit (Artikel L251-1), der Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz personenbezogener Daten und zum freien Verkehr dieser Daten) sowie dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 in Bezug auf Informatik, Dateien und Freiheiten implementiert.

Weitere Informationen können jederzeit auf Anfrage an der Rezeption oder per E-Mail unter folgender Adresse bereitgestellt werden: contact@reneoltra.fr.

Diese Mitteilung wird durch die Beschilderung ergänzt, die am Eingang und auf unserem Gelände verfügbar ist.

22. Versicherung und Verantwortung

Es liegt in der Verantwortung des Mieters, sowohl seine Haupt- als auch seine Nebeneinrichtungen zu versichern. Das Centre Naturiste René Oltra übernimmt keine Verantwortung im Falle von Diebstahl, Feuer, wetterbedingten Vorfällen oder anderen Vorfällen, die in den Bereich der zivilrechtlichen Haftung des Mieters fallen.

23. Höhere Gewalt

Das Centre Naturiste René Oltra übernimmt keine Verantwortung für Störungen, Unterbrechungen oder Hindernisse während des Aufenthalts, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden. Höhere Gewalt bezeichnet jedes Ereignis, das außerhalb der Kontrolle des Centre Naturiste René Oltra liegt, das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vernünftigerweise vorhersehbar war und dessen Auswirkungen nicht durch geeignete Maßnahmen vermieden werden können.

Zu den Ereignissen höherer Gewalt gehören unter anderem: Wetterbedingungen, die die Dienstleistungserbringung verhindern, Handlungen von zivilen oder militärischen Behörden (de facto oder de jure), Krieg, Mobilisierung, Aufstände, Gesamt- oder Teilstreiks, Feuer, Überschwemmungen, administrative Schließungen, Unfälle oder Unruhen.

Im Falle höherer Gewalt behält sich das Centre Naturiste René Oltra das Recht vor, seine Verpflichtungen auszusetzen, ohne dass ihm ein Nachteil oder Schadenersatzansprüche entstehen. Wenn das Ereignis höherer Gewalt vorübergehend ist, wird die Verpflichtung ausgesetzt, es sei denn, die daraus resultierende Verzögerung rechtfertigt die Stornierung des Vertrags. Sollte das Hindernis dauerhaft sein, kann der Vertrag gesetzlich gekündigt werden, und beide Parteien sind von ihren Verpflichtungen befreit.

24. Streitigkeiten / Mediation

Jede Beschwerde über die Nichterfüllung von Dienstleistungen gemäß den vertraglichen Verpflichtungen muss schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Aufenthalts beim Direktor des Centre Naturiste René Oltra eingereicht werden.

Im Falle einer Streitigkeit mit unserer Einrichtung und wenn die Antwort unbefriedigend ist, haben Sie die Möglichkeit, nach Ablauf eines Monats ab Einreichung Ihrer schriftlichen Beschwerde (Einschreiben mit Rückschein) das AME Conso Mediation Center zu kontaktieren. Dazu müssen Sie einen Fall online unter www.mediationconso-ame.com einreichen oder eine Akte per Post an folgende Adresse senden:
AME Conso, 11 Place Dauphine, 75001 Paris, Frankreich.

Bezahlte Aufenthalte werden nicht erstattet. Mit Ihrem Aufenthalt im Centre Naturiste René Oltra akzeptieren Sie die Bestimmungen dieser Regelung und verpflichten sich, diese einzuhalten. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrages unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Standort der Unterkunft. Das französische Recht ist das einzige anwendbare Recht für diesen Vertrag.

25. Verstoß gegen die Hausordnung

Wenn ein Gast den Aufenthalt anderer Gäste stört oder gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung verstößt, kann der Manager oder sein Vertreter mündlich oder schriftlich verlangen, dass die Störung eingestellt wird, falls dies als notwendig erachtet wird. Bei einem schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß gegen die Hausordnung und nach einer schriftlichen Aufforderung des Managers/der Direktion zur Einhaltung kann der Vertrag gekündigt werden. Im Falle eines strafrechtlichen Verstoßes kann der Manager die Behörden hinzuziehen.

26. Datenschutz und Privatsphäre

Gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) vom 25. Mai 2018 stellen wir sicher, dass Ihre persönlichen Daten bestmöglich geschützt werden. Ihre Daten werden verwendet, um Ihnen einen qualitativ hochwertigen Service zu bieten, Ihre Reservierungen zu optimieren und personalisierte Kommunikation anzubieten. Die Informationen, die Sie bei Ihrer Anfrage angeben, werden nicht an Dritte weitergegeben und bleiben vertraulich. Sie werden ausschließlich von den Diensten des Centre Naturiste René Oltra verwendet, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und mit Ihnen persönlich zu kommunizieren. In Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978 haben Sie das Recht, auf Ihre persönlichen Daten zuzugreifen, sie zu berichtigen und der Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen. Um dieses Recht auszuüben, senden Sie einfach eine Anfrage per Post. Ein Videoüberwachungssystem wurde seit dem Sommer 2009 installiert. Es dient der besseren Kontrolle und hat das Ziel, Ihre Sicherheit zu erhöhen und Ihre Ruhe zu gewährleisten. Das System wurde durch den Präfekturbescheid (Nr. 2009-01-1934 vom 27.07.09) genehmigt und entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.

Letzte Überarbeitungsdatum: (01/10/2024)

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